AGB

Allgemeine Montagebedingungen

I. Allgemeines

Die Montage erfolgt ausschließlich, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, aufgrund unserer Montagebedingungen und unserer Allgemeinen Lieferbedingungen. Bedingungen des Bestellers wird widersprochen.

II. Umfang der Montageleistungen

Für den Umfang der Montageleistungen ist die Bestellungsannahme maßgebend Jede Änderung und Ergänzung bedarf unserer vorliegenden schriftlichen Einwilligung.
1. Diese Montagebedingungen sind vom Besteller angenommen, wenn er unsere Leistungen entgegennimmt oder selbst Leistungen erbringt.

III. Leistungen des Bestellers

Der Besteller hat den Montageraum so vorzubereiten, dass unsere Monteure sofort nach Eintreffen ohne Schwierigkeiten und Hindernisse die Arbeit aufnehmen und reibungslos durchführen können Dazu gehört auch, dass genügend große Eingänge oder (Öffnungen zum Transport größerer Bauteile vorl1anden sind.
Der Besteller übernimmt den Transport von der Abladestelle zur Baustelle. Rüstungen und Hebewerkzeug wie z. B. Kran, Gabelstapler usw. werden während der Montage vom Besteller kostenlos zur Verfügung gestellt, sofern nicht ausdrücklich in der Bestellungsannahme etwas anderes vereinbart wurde.
Der Montageraum muss beleuchtet, mit Stromanschluss versehen und während der kalten Jahreszeit beheizt sein. Die Kosten für elektrischen Strom (Beleuchtung und Betriebskraft) sowie Heizung trägt der Auftraggeber.
Zur Aufbewahrung von Montagewerkzeugen und wertvollen Lieferteilen ist in unmittelbarer Nähe der Montagestelle ein abschließbarer Abstellraum zur Verfügung zu stellen.
Der Boden muss den Vorschriften nach DIN 18202, Blatt 3, Abschnitt 2.1, Zeile 3 entsprechen. Danach ist ausnivelliert vom höchsten Punkt – ein maximales Gefälle zulässig von 4 mm auf 1 m Entfernung; 10 mm auf 4 m Entfernung; 12 mm auf 10 m Entfernung; 15 mm ab 10 m Entfernung. Die durch größere Differenzen anfallenden Mehrkosten, wie zusätzliche Montage und Unterlegmaterial sind bauseitig zu tragen.
Die Tragfähigkeit des Bodens muss geprüft werden.
Der Besteller hat stets auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig bereitzustellen.

Hilfskräfte gemäß den getroffenen Vereinbarungen.

Hilfsmaterial und Baustoffe, soweit diese für die Befestigung der Anlagen erforderlich sind.
Bei Beginn der Montage müssen alle Vorarbeiten seitens des BesteIlers abgeschlossen sein, so dass mit der Aufstellung sofort nach Eintreffen der Monteure begonnen und die Arbeiten ohne Verzögerung durchgeführt werden können. Treten auf der Baustelle ohne unser Verschulden Umstände ein, die den zügigen Aufbau verl1inder, so hat der Besteller alle Kosten für Wartezeiten und eventuell erforderlich werdende Reisen der Monteure zu tragen.
Den Monteuren ist vom Besteller die Arbeitszeit nach bestem Wissen auf den Arbeitsnachweisen nach Beendigung der Montage zu bescheinigen Dies gilt auch bei Festpreisvereinbarung!

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Allgemeine Regalinspektionsbedingungen

I. Allgemeines

Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für alle Inspektionen, die Fischer Regalsysteme an Regaleinrichtungen durchführt. Soweit keine besonderen Regelungen in diesen Allgemeinen Bedingungen enthalten sind, gelten auch für Inspektionen unsere Lieferungs- und Zahlungs- und Montagebedingungen.

II. Pflichten des Lieferanten

Fischer Regalsysteme führt die Inspektion durch einen für diese Tätigkeit besonders geschulten und geprüften Regalinspekteur durch. 2. Gegenstand der Prüfung sind folgende Leistungen: Sichtkontrolle entsprechend den Anforderungen der BetrSichV, DIN EN 15635, (neueste Ausgabe) und der Einhaltung der BGR 234 der gewerblichen Berufsgenossenschaften,
Sichtkontrolle von Rahmen (Ständern) und Traversen (Auflagen) auf erkennbare Verformungen und Beschädigungen,
Prüfung der Standsicherheit der Regale (Kippsicherheit)
Prüfung ob Belastungs- und Informationshinweise vorhanden sind
Visuelle Überprüfung der Regalbelastungsschilder gemäß Spezifikation,
Prüfung der Sicherheitseinrichtungen auf Befestigung und Funktionsfähigkeit (z.B. Anfahrschutz)
Prüfung auf falsch eingelagerte und beschädigte Paletten,
Prüfung auf falsch beladene Paletten (z.B. ausladende Last)
Prüfung auf Einhaltung der Sicherheitsabstände
Erstellung eines Prüfberichtes
Vergabe einer Prüfplakette
Gegenstand der Verpflichtungen von Fischer Regalsysteme nach diesem Vertrag ist ausschließlich die Durchführung der Prüfung nach der vorstehenden Ziffer 2 und ggf. die Erstellung eines Angebotes für den Austausch beschädigter oder fehlender Teile sofern dies vom Kunden gewünscht. Zur Durchführung etwaiger Reparaturarbeiten bedarf es des Abschlusses eines gesonderten Reparaturvertrages oder die Anerkennung unserer Montagebedingungen letzter Stand.

III. Vergütung

1Die Vergütung erfolgt nach Stundenaufwand. Der Stundensatz beträgt € 43,50. Wartezeiten, die sich durch Verschulden des Kunden ergeben, sind im Stundenaufwand und wie dieser zu vergüten. Gesondert nach Aufwand zu vergüten sind Reise-, Übernachtungs-, Telfon- und vergleichbare Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Arbeiten anfallen. Für die Benutzung des Kundendienstfahrzeuges wird ein Kilometergeld von € 0,77 berechnet.
Die in den Regalinspektionsbedingungen enthaltenen Preise verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Hat Fischer Regalsysteme dem Kunden vor Abschluss des Vertrages einen voraussichtlichen Preis mitgeteilt (Kostenvoranschlag), so kann der Preis wenn die vertraglich geschuldeten Leistungen zu diesem Preis nicht durchgeführt werden können, um Maximal 20 % überschritten werden.
Stellt sich während der Durchführung der Arbeiten heraus, dass der voraussichtliche Preis mehr als 20 % überschritten wird, so wird Fischer Regalsysteme den Kunden hierüber unterrichten. Fischer Regalsysteme wird dem Kunden eine angemessene Frist setzen, innerhalb derer der Kunde der weiteren Durchführung der Arbeiten widersprechen kann. Gleichzeitig wird Fischer Regalsysteme den Kunden darauf hinweisen, dass, wenn innerhalb der gesetzlichen Frist ein Widerspruch nicht erfolgt, die Zustimmung zu einer Überschreitung des Preises um mehr als 20 % als erteilt gilt. Widerspricht der Kunde der Überschreitung des Preises nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, so gilt die Zustimmung des Kunden zu einer Überschreitung des Preises um mehr als 20 % als erteilt.
Kündigt der Kunde den Vertag wegen einer Überscheitung des angekündigten Preises, so hat Fischer Regalsysteme einen Anspruch auf Vergütung der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen. Kündigt der Kunde den Vertrag aus sonstigen Gründen, die nicht auf ein Verschulden von Fischer Regalsysteme erbrachten Leistungen einschließlich des entgangenen Gewinns.
Die Fischer Regalsysteme zustehenden Zahlung sind mit der Abnahme i. S. des § 7 zur Zahlung fällig. Fischer Regalsysteme ist berechtigt, die Durchführung des Auftrags von einer angemessenen Vorauszahlung abhängig zu machen und in sich abgeschlossenen Teilleistungen vor Abnahme der Gesamtleistung in Rechnung zu stellen.
Gleicht der Kunden den Rechnungsbetrag nicht binnen 30 Tagen ab Zugang der Rechnung aus, so kommt er, ohne dass es einer gesonderten Mahnung von Fischer Regalsysteme bedarf, in Verzug. In diesem Fall hat Fischer Regalsysteme ab dem Eintritt des Verzuges einen Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz.
Die Aufrechnung durch den Kunden gegenüber Ansprüchen von Fischer Regalsysteme ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Forderungen zulässig.
Der Kunde kann ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn und sobald der Zahlungsanspruch von Fischer Regalsysteme und der Gegenanspruch des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

IV. Pflichten des Kunden

Der Kunde hat dem von Fischer Regalsysteme entsandten Regalinspekteur und ggf. von diesem eingesetzten Hilfskräften uneingeschränkten Zugang zu der Regalanlage zu gewähren, an denen die vertraglich vereinbarten Inspektionen durchzuführen sind.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die in seinem Unternehmen vorhandenen Einrichtungen zur Durchführung der Arbeiten zur Verfügung stehen. Insbesondere wird der Kunde alle Hilfsmittel, insbesondere eine Arbeitsbühne und/oder ein FEZ mit Arbeitskorb, zur Verfügung stellen, die zur optischen Kontrolle der gesamten Regalanlage, insbesondere zur Feststellung von Änderungen und/oder Verformungen notwendig sind. Sofern der Kunde nicht über die erforderlichen Hilfsmittel verfügt, stellt Fischer Regalsysteme die notwendigen Hilfsmittel gegen gesonderte Vergütung zur Verfügung. Über die Höhe der Vergütung treffen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle am Ort der durchzuführenden Leistungen tätigen Personen bzw. gelagerten Sachen in notwendiger Weise geschützt werden. Der Kunde hat die für Fischer Regalsysteme tätigen Personen über die im Betrieb bestehenden Sicherheitsvorschriften zu unterrichten, soweit diese für die Durchführung der Arbeiten relevant sind.

V. Leistungszeit

Die Inspektion der Regalanlage beginnt nach vorheriger Terminabsprache nach Zeitaufwand.
Ist abweichend von Ziff. 1 eine verbindliche Leistungszeit vereinbart, so verlängert sich diese Leistungszeit bei nicht vorhersehbaren betrieblichen Behinderungen, wie z.B. Arbeitseinstellung, Arbeitsausfällen durch Erkrankung von Fachkräften, behördlichen Eingriffen, Einwirkungen höherer Gewalt oder im Falle von Arbeitskämpfen um die Dauer der Behinderung.
Gerät Fischer Regalsysteme im Falle der Vereinbarung eines verbindlichen Leistungszeitraums in Verzug, so ist der Kunde berechtigt, für den ihm entstandenen Verzögerungsschaden für jede volle Woche des Verzuges eine pauschale Entschädigung in Höhe von 0,5 % des Wertes desjenigen Regalteils, das aufgrund des Verzuges nicht oder nicht rechtzeitig vertragsgemäß genutzt werden kann, maximal jedoch in Höhe 5 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen.
Liegt Verzug vor, so ist der Kunde nur dann dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde Fischer Regalsysteme ein angemessenen Nachfrist zur Erfüllung der Leistung, verbunden mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der vertraglichen Leistung ablehnt, gesetzt hat.

VI. Versicherungen

Die vom Kunden zur Erfüllung der vertraglichen Leistung übergebenen Hilfsmittel sind durch den Kunden gegen Feuer, Diebstahl, Transport- und Lagerschäden etc. zu versichern. Eine Versicherung durch Fischer Regalsysteme erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden.

VII. Abnahme

Nach Durchführung der vertraglichen Leistungen ist der Kunde dazu verpflichtet, diese abzunehmen. Fischer Regalsysteme kann dem Kunden eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Gleichzeitig wird Fischer Regalsysteme den Kunden darauf hinweisen, dass nach Ablauf der Frist die Abnahme als erfolgt gilt. Nimmt der Kunden die Lieferung nicht innerhalb der Frist ab, so gilt die Abnahme als erfolgt.

VIII. Gewährleistung

Fischer Regalsysteme übernimmt die Gewährleistung für die vertraglich vereinbarten Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Garantien – gleich welcher Art – werden durch Fischer Regalsysteme nicht gegeben.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der vertraglichen Leistung.
Fischer Regalsysteme übernimmt keine Gewähr für Schäden, die an der Regalanlage des Kunden entstehen und die auf Material-, Konstruktions- und Bearbeitungsfehler bei der Herstellung der Regalanlage zurückzuführen sind und die bei den vertraglich u erbringenden Sichtkontrollen nicht feststellbar sind (z. B. Haarrisse), für Schäden , die dadurch entstehen, dass der Austausch erneuerungsbedürftiger Teile der Regalanlagen entgegen der Empfehlung von Fischer Regalsysteme auf Wunsch des Kunden unterbleibt.

IX. Haftung

Schadenersatzansprüche des Kunden sind vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen ausgeschlossen.
Fischer Regalsysteme haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters, Mitarbeiters oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters, Mitarbeiters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Fischer Regalsysteme schuldet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Schadenersatz oder Ersatz für den Kunden entstanden Aufwendung, wenn ein Schaden auf der Verletzung einer von Fischer Regalsysteme übernommenen Garantie für die Beschaffenheit der Leistung (sofern eine solche in Abweichung zu diesem Vertrag gesondert vereinbart ist) beruht oder ein gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfe von Fischer Regalsysteme fahrlässig seine Pflicht verletzt hat, die für die Erreichung des Vertrageszweckes von wesentlicher Bedeutung ist. Fischer Regalsysteme haftet in gleicher Weise, wenn ein gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfe fahrlässig seine Pflicht zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden verletzt hat und dem Kunden die Leistung durch Fischer Regalsysteme nicht mehr zuzumuten ist.
Für Pflichtverletzung i. S. der Ziff. 2 haftet Fischer Regalsysteme der Höhe nach unbeschränkt. In den in Ziff. 3 genannten Falle ist die Höhe des Schadensersatzes auf eine Betrag in Höhe von 500 € begrenzt. In jedem Fall ist der Ersatz für Folgeschäden, wie z.B. entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.
Soweit die Haftung von Fischer Regalsysteme ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von Fischer Regalsysteme.

X. Schlussbestimmungen

Gesonderte Vereinbarungen, Nebenabreden und Änderungen sowie Ergänzungen des vorliegenden Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Von diesem Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgewichen werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle einer ganz oder teilweise rechtsunwirksamem Bestimmung oder zur Ausfüllung einer vertraglichen Regelungslücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich zulässig, demjenigen am nächsten kommt, was die Parteien bei Abschluss des Vertrages gewollt haben, oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie den Punkt bedacht hätten.
Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist der Gerichtsstand von Fischer Regalsysteme.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
BASICS-Versandhandel

1. Allgemeines

Die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedin gun gen“ sind Bestandteil aller Rechtsgeschäfte, die wir mit jedwedem Abnehmer abschließen. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass es sich bei unseren Ver trags partnern um Unternehmer, Juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrecht liches Sonder vermögen han delt. Handelt es sich bei unse ren Ab nehmern dage gen um Verbraucher, gelten diese All gemei nen Ge schäfts bedingungen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Für alle Liefe rungen gelten aus schließ – lich unsere folgen den „Allge meinen Ge schäfts bedingungen“. Eige nen All gemeinen Geschäfts bedingungen, oder Einkaufsbedin gun gen eines Be stellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Solche entfalten Rechtswirkung nur für den Fall, dass ihre Geltung ausdrücklich schriftlich verein bart wurde.

2. Angebote

Die von uns erstellten Angebote sind freibleibend. Ein Zwischen verkauf der angebotenen Ware ist aus drück lich vorbehalten. Die Vertragsannahme und der Umfang der Lieferung erfolgt ausschließ lich gemäß unserer schrift lichen Auftragsbestäti gung. Mündliche Neben abreden sind nur dann wirksam, wenn eine ent spre chende schrift liche Bestätigung durch uns erfolgt ist.

3. Preise

Alle Katalogpreise gelten ab Lager oder Werk ohne Verpackungs-, Versand- und Verladekosten. Aus ge nommen sind solche Produkte, die mit einem „Frei zeichen“ versehen sind, also ent sprechend frei per Spedition, frei Empfangsstation per Bahn, ausgenommen Insel-Lieferungen. Sofern Ver packungskosten für unsere Lieferungen an fallen, be rechnen wir diese zum Selbstkosten preis. Die Rücknahme des Verpackungs mate rials ist ausgeschlossen. Wir bemühen uns jedoch, solche Materialien zu ver wenden, die einer Rest stoff bewirtschaftung zu gäng lich sind. Die in den Preislisten genannten Einzelpreise sind nicht ver bindlich. Für den geschlossenen Vertrag sind jeweils die in unserer schrift lichen Auftrags bestä ti gung festgehaltenen Preise maß geblich. Sofern zwischen Vertragsschluss und Lieferdatum sich die Lieferpreise unserer Lieferanten erhöht haben, sind wir be rechtigt, diese Preise, auch abwei chend von unserer schrift lichen Auftragsbestätigung in Rech nung zu stellen. Sofern Ver tragspartner Ver brau cher sind, gilt diese Regelung ent sprechend, wenn zwi schen Auftrags be stä tigung und Liefer datum mindes tens 4 Monate ver gangen sind. Der Mindest auftragswert ist EUR 50,00.

4. Zahlungen

Die von uns erstellten Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto zu beglei chen oder 30 Tage nach Rechnungsdatum rein netto. Ein Skonto abzug ist nur von dem jeweiligen Warenwert möglich. Soweit die Rechnung darüber hinaus Kosten für Ver packung, Transport oder ähn liches enthält, ist ein Skonto abzug nicht möglich. Zahlungen gelten erst als erfolgt, wenn die Gut schrift des Rechnungsbetrages auf einem unserer Konten erfolgt ist. Scheckzahlungen erfolgen stets er füllungshalber. Zahlungseingang ist in diesen Fällen eben falls die Gutschrift des Scheck betrages auf unse rem Konto. Die Aufrechnung mit etwaigen Gegen forde rungen ist nur dann möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Im Falle des Zahlungsverzuges des Ab nehmers sind wir berechtigt, ab Verzugseintritt Ver zugszinsen in Höhe der uns be laste ten Bank zinsen zu berechnen, bei Abnehmern, die Unter nehmer sind je doch mindestens 5% und bei allen übrigen Abneh mern mindestens 4% über dem Basis zinssatz nach § 247 BGB.

5. Lieferung

Sofern für unsere Lieferung ein Datum angegeben ist, ist dies grundsätzlich unverbindlich. Es handelt sich hierbei lediglich um Richtwerte, deren Nicht einhaltung jedoch grundsätzlich nicht zu Ansprü chen des Be stel lers führen kann. Etwas anderes gilt nur in den Fällen, in denen ein Liefertermin aus drücklich und schriftlich als Fixliefer termin von uns bestätigt worden ist. Teilliefe rungen auf den Gesamt auftrag behalten wir uns im Inter esse einer zügigen Abwicklung des Auftrages ausdrück lich vor. Soweit Teillieferungen erfolgt sind, sind diese im Rahmen unserer Zahlungsbedingungen zu regulieren. Lieferverzögerungen berechtigen den Besteller erst dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn uns zuvor eine ange messene Nachfrist für die Lieferung ge setzt wor den ist. Diese Nachfrist muss mindes tens 2 Wochen ab Eingang der schriftlichen Mit teilung des Bestellers bei uns be tragen. Sofern die Lieferverzögerung auf höherer Gewalt beruht, ist jegliche Verantwortung durch uns ausge schlossen. Schadenersatzansprüche aufgrund des Lieferungs ver trages sind außer in Fällen grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes auf die Höhe der Auftrags summe be schränkt. Sofern die Art der gelieferten Ware es erfor dert, sind wir berechtigt, diese in zer legtem, aber mon tagefähigem Zustand zu liefern.

6. Gefahrübergang

Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zu fälligen Untergangs und der zufälligen Ver schlech te rung der Ware mit der Übergabe, beim Ver sen dungs kauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Fracht führer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Per son oder Anstalt auf den Käufer über. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zu fälli gen Unter gangs und der zufälligen Verschlech te rung der verkauften Sache auch beim Versen dungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Ver zug der Annahme ist.

7. Vertragserfüllung

Warenversand erfolgt stets auf Rechnung und Ge fahr des Bestellers, soweit nicht eine anderweitige schrift liche Vereinbarung erfolgt oder nach dem Katalog vor gesehen ist. Sobald dem Besteller durch uns angezeigt worden ist, dass die Waren versandfertig sind, sind diese um ge hend abzurufen. Sofern ein umgehender Abruf durch den Besteller nicht erfolgt, sind wir berech tigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Abnehmers nach eigenem Er messen zu lagern und an gemessene Lager gebühren hierfür zu berechnen.

8. Gewährleistung

Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nach besserung oder Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Er satz lieferung soll. Wir sind jedoch be rech tigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu ver wei gern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nach erfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Ver braucher bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grund sätzlich nach seiner Wahl herabsetzende Vergütung (Min derung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rück tritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Ver trags widrigkeit insbesondere bei nur geringfügigen Män geln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktritts recht zu. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel un verzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzei gen; die Anzeige nicht offensichtlicher Mängel hat ebenfalls unver züg lich, spätestens nach Ablauf von 2 Wochen ab Kenntnis vom Mangel schriftlich zu erfolgen; anderenfalls ist die Gel tendmachung des Gewährleistungs anspruches aus geschlossen. Zur Fristwahrung genügt die recht zeitige Absen dung. Den Unternehmer trifft die volle Be weislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbe sondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Fest stellung des Mangels und für die Recht zeitig keit der Mängel rügen. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von 2 Mo na ten nach dem Zeitpunkt, zu dem der ver trags widrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offen sichtliche Mängel schriftlich unter richten. Maß geblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unter richtung bei uns. Unter lässt der Verbraucher diese Un ter richtung erlöschen die Gewährleistungs rechte 2 Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbrau cher. Wurde der Verbraucher durch un zutreffende Hersteller aussagen zum Kauf der Sache be wogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Be weis last. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache. Wählt der Kunde wegen eines Rechts oder Sach mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rück tritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schaden ersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schaden ersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zu mut bar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Diffe renz zwischen Kauf preis und Wert der mangelhaften Sache. Reklamationen werden nicht anerkannt, wenn die Män gel unserer gelieferten Ware auf unsach ge mäße Ver wen dung durch den Besteller zurück zu führen sind. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechti gen nicht zur Reklamation der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Besteller ohne Inter esse ist. Für Abweichungen in der Beschaffenheit der gelie ferten Ware haften wir nur bis zur Höhe der eige nen Ansprüche gegen unseren jeweiligen Lieferanten. Gewährleistungsrechte stehen dem Besteller grund sätzlich nur dann zu, wenn wir zuvor die Mög lichkeit erhalten, die gerügten Mängel zu begutachten. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Lieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Ver jährungs frist 2 Jahre ab Lieferung der Ware. Bei ge brauch ten Sachen beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschrei bung des Hersteller als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, An preisungen oder Werbung des Herstellers stellen da neben keine vertragsgemäße Beschaffenheits angabe der Ware dar. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montage anlei tung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangel freien Mon tage anleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungs ge mäßen Montage entgegensteht. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

9. Warenrückgabe

Ein Rechtsanspruch auf Warenrückgabe (Um tausch) besteht bei Mangelfreiheit grundsätzlich nicht. Ledig lich in den Fällen, in denen ausdrück lich und schriftlich das Einverständnis mit der Rücknahme der Ware er klärt worden ist, ist eine solche Rücknahme möglich. Die hierfür entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Be stellers. Voraussetzung für die Rücknahme ist der ein wandfreie Zustand der auf Risiko des Bestellers zurück gesandten Ware.

10. Eigentumsvorbehalt

Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Be glei chung aller Forderungen aus einer laufenden Ge schäfts bezie hung vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu be han deln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erfor der lich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzu führen. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unver züglich mitzutei len. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohn sitzwechsel hat uns der Kunde unver züglich anzuzeigen. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Ver letzung einer Pflicht im vorgenannten Sinne vom Vertrag zurück zutreten und die Ware herauszuverlangen. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die For derung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungs gemäß nach kommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unter nehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegen ständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen ver mischt ist. Für die Wahrung unserer Rechte aus dem Vorbehaltseigentum trägt der Besteller die eventuell anfallenden Kosten.

11. Warenangaben

Angaben über Maße, Gewichte, Tragkraft, Fassungsvermögen und ähnliche Sacheigenschaften erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen gemäß den jeweiligen Herstellerangaben. Eine Gewähr für diese Angaben kann jedoch nicht übernommen werden. Etwas anderes gilt nur in den Fällen, in denen aus drücklich über solche Angaben eine schriftliche Zusicherung erteilt worden ist.

12. Datenverarbeitung

Die von uns für die Durchführung des Auftrages benötigten Daten werden im Rahmen elektronischer Datenverarbeitung gespeichert. Hiermit erklärt sich der Besteller ebenfalls einverstanden. Dieser Hinweis erfolgt aufgrund der Bestim mungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

13. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Be stimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

14. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäfts bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht be rührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nah kommt.

Stand 07/2004

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